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Unsere AGBs

1. Allgemeines
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von “Die Hamburg Cruiser powered by Meck-PR”
Susanne und Frank Mechling GbR

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen „Die Hamburg Cruiser – powered by Meck-PR“ (Susanne und Frank Mechling GbR; im Folgenden: Agentur) und dem Auftraggeber. Sie gelten auch, wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.
Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden, Erweiterungen oder Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

2. Angebot, Buchung
Vertragsschluss
Sämtliche Preise der Agentur in den Preislisten und sonstigen Angeboten sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Innerhalb des Stadtgebietes der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt keine Extraberechnung für An- und Abfahrt zum Treffpunkt (Hotel etc.).

Sollten bis zu Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden mitgeteilt, damit die Entscheidungsfähigkeit des Auftraggebers nicht begrenzt wird, ob er diesen Auftrag aufrechterhalten möchte oder nicht.
Aktualisierungen und Änderungen von Vertragsvereinbarungen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und werden als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber.
Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in der Vertragsvereinbarung oder in der Rechnung der Agentur ist die Agentur zur Vertragsanpassung berechtigt.

Mit seiner schriftlichen Buchung bietet der Auftraggeber den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese Auftragserteilung gilt bei Gruppenfahrten für alle Teilnehmer der Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Serviceleistung von der Agentur schriftlich, per E-Mail oder per Fax bestätigt wird.

3. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung der Agentur erfolgt vor Antritt der Fahrt in bar ohne jeden Abzug oder per Banküberweisung auf das Konto der Agentur, wo der Betrag mindestens 7 Tage vor der Leistungserbringung eingegangen sein muss. Andere verbindliche Vereinbarungen können nur einvernehmlich zwischen Agentur und Auftraggeber getroffen werden. Wird Rechnungsstellung auf diese Weise vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Wenn die Rechnungssumme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der ersten Mahnung auf dem Bankkonto der Agentur eingegangen ist, gerät der Auftraggeber in Verzug. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 6% berechnet. Wird bei Verzug des Auftraggebers ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Auftraggeber die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Bei Auftragsannahmen ist die Agentur berechtigt, bis zu 50% des Auftragswertes als Anzahlung zu verlangen.

4. Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Agentur. Zusätzliche Leistungen bedürfen der Bestätigung durch die Agentur, und zwar per E-Mail, per Fax, mündlich oder schriftlich.
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von der Agentur zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch die Agentur zu vertreten, so hat sie das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Die Agentur ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Agentur dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
In Abhängigkeit von Umständen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (insbesondere Verkehrsbehinderungen und witterungsbedingte Umstände), kann es zu Abweichungen von den durch die Agentur im Angebot und der Vertragsvereinbarung skizzierten Fahrtrouten durch Hamburg kommen.

5. Verhalten im Fahrzeug
Während der gesamten Fahrdauer gilt im Fahrzeug Rauchverbot. Die Fahrt kann nach Absprache für Raucherpausen unterbrochen werden. Ebenso gilt während der gesamten Fahrt Anschnallpflicht auf allen Sitzen. Den Weisungen der Agentur-Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Sollte der Auftraggeber im Fahrzeuginneren außergewöhnliche Verschmutzungen verursachen, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 200 Euro fällig. Weiterhin entsteht ein Schadensersatzanspruch, wenn wegen dieser außergewöhnlichen Verschmutzungen und der folgenden Reinigung andere Aufträge nicht ausgeführt bzw. nicht angenommen werden können.

6. Rücktritt durch den Auftraggeber (Auftragsstornierung)
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Fahrt zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Agentur. Der Rücktritt muss schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann die Agentur eine entsprechende Entschädigung verlangen.

Die pauschalierte Stornogebühr beträgt bis:
• 30 Tage vor Leistungserbringung: 40 % des Auftragswertes
• 14 Tage vor Leistungserbringung: 60 % des Auftragswertes
• 7 Tage vor Leistungserbringung: 80 % des Auftragswertes
• danach und bei Nichterscheinen des Auftraggebers: 100 % des Auftragswertes
Darüber hinaus sind etwaige Kosten, die der Agentur bis zur Auftragsstornierung im Rahmen dieses Auftrages durch Leistungen Dritter entstanden sind, zu 100 Prozent vom Auftraggeber zu tragen.

7. Rücktritt und Kündigung durch die Agentur
Die Agentur kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
• aufgrund Einwirkung höherer Gewalt
• wenn sich aus sicherheitsbedingten Gründen, beispielsweise aufgrund der Witterungsbedingungen, die Durchführung der gebuchten Leistungen nicht vertreten lässt
• aufgrund von Straßensperrungen, öffentlichen Veranstaltungen und Straßenfesten • wegen plötzlicher Krankheit des eingeteilten Agentur-Mitarbeiters
• wegen eines plötzlichen technischen Defektes oder einer Verunfallung eines Agentur- Fahrzeuges
• wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftragsgebers die Durchführung der Fahrt – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
• wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

8. Haftung
Die Agentur haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Die Agentur haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Anbieter vermittelt werden (z.B. Hotel-Übernachtungen Bahn- oder Taxifahrten, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurantbesuche, usw.), und andere, die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Agentur mitzuteilen.

10. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin von der Agentur für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Agentur.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen – auch Wechsel- und Scheckklagen – Gerichtsstand der Sitz der Agentur.
Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im übrigen dann so auszulegen, dass die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen in rechtlich zulässiger Weise möglichst erreicht werden. Gleiches gilt bei ergänzungsbedürftigen Lücken einer Vereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hamburg, März 2024